Vitan Spezialfutter
Sweet Energy BWB - Flüssiges Energieergänzungsfutter zur Ketoseprophylaxe bei Wiederkäuern (bio tauglich)
Sweet Energy BWB - Flüssiges Energieergänzungsfutter zur Ketoseprophylaxe bei Wiederkäuern (bio tauglich)
Verfügbarkeit für Abholungen konnte nicht geladen werden
VITAN SWEET ENERGY BWB (BIO)
Flüssiges Diät-Ergänzungsfuttermittel für Wiederkäuer
Energieversorgung vor und nach der Abkalbung
Produktbeschreibung
VITAN SWEET ENERGY BWB ist ein flüssiges Diät-Ergänzungsfuttermittel auf Basis von Propylenglycol und BIO-Zuckerrübenmelasse zur kurzfristigen Unterstützung des Energiestoffwechsels bei erhöhtem Bedarf, z. B. rund um die Abkalbung. Es liefert schnell verfügbare Energie zur Ketoseprophylaxe und zur Stabilisierung der Futteraufnahme bei Milchkühen, Mutterschafen und Ziegen. Dieses Produkt ist für den Einsatz in der ökologischen Landwirtschaft geeignet.
Vorteile auf einen Blick
- Schnelle Energieversorgung durch 1,2-Propandiol (Propylenglycol)
- Unterstützt Energiehaushalt, Leberstoffwechsel und Futteraufnahme
- Besonders geeignet für die Transitphase (vor/nach Abkalbung)
- BIO-tauglich gemäß VO (EU) 2018/848 und 2021/1165
- Keine Rohfett- oder Rohfaserbelastung, gut verträglich
- Enthält Ameisensäure und Natriumformiat zur Stabilisierung des Verdauungsmilieus
Zusammensetzung
1,2-Propandiol, BIO-Zuckerrübenmelasse, Wasser
Analytische Bestandteile
- Energiegehalt: 13,9 MJ ME
- 9,2 MJ NEL
- 3,2 % Rohprotein
- 5,9 % nutzbares Rohprotein
- 4,6 % Rohasche
- 0,0 % Rohfett
- <0,5 % Rohfaser
Zusatzstoffe je kg
- Ameisensäure (1k236): 3.270 mg
- Natriumformiat (1k237): 675 mg
Fütterungsempfehlung
Bei erhöhtem Energiebedarf für 2 Wochen vor bis zu 6 Wochen nach der Abkalbung:
- Milchkühe: bis zu 400 g pro Tier und Tag
- Mutterschafe und Ziegen: bis zu 100 g pro Tier und Tag
Maximal bis zu 2 % der Tagesration.
Rechtlicher Hinweis gemäß VO (EU) 2020/354
Durch die Einhaltung der angegebenen Dosierung wird sichergestellt, dass die Anforderungen der Verordnung erfüllt sind.
Verwendung in der ökologischen/biologischen Produktion
Gemäß VO (EU) 2018/848 und (EU) 2021/1165 zulässig.
Kontrollstelle: AT-BIO-301
Landwirtschaftlicher Ursprung (bezogen auf Trockensubstanz)
- Aus biologischer Landwirtschaft: 40 %
- Aus Umstellererzeugnissen: 0 %
- Nicht-biologisch, aber zulässig: 60 %
Gesamt landwirtschaftlichen Ursprungs: 40 %
Share


